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LSG Bayern, 15.12.2005 - L 11 B 557/05 AS ER |
Zitiervorschläge
LSG Bayern, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - L 11 B 557/05 AS ER (https://dejure.org/2005,26908)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitige Höhe der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes; Übernahme der Schuldzinsen und Tilgungsraten sowie der Nebenkosten für eine Eigentumswohnung; Fehlende Eilbedürftigkeit für abgelaufene Bewilligungszeiträume; Aufwendungen für Schuldzinsen und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 25.08.2005 - S 20 AS 245/05
- LSG Bayern, 15.12.2005 - L 11 B 557/05 AS ER
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus LSG Bayern, 15.12.2005 - L 11 B 557/05
Das ist etwa dann der Fall, wenn der ASt ohne eine solche Anordnung schwere oder unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1988 BVerfGE 79, 69/74 und vom 19.10.1977 BVerfGE 46, 166/179; Niesel, Der Sozialgerichtsprozess, 4.Aufl 2005, Rdnr 643). - BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76
Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus LSG Bayern, 15.12.2005 - L 11 B 557/05
Das ist etwa dann der Fall, wenn der ASt ohne eine solche Anordnung schwere oder unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1988 BVerfGE 79, 69/74 und vom 19.10.1977 BVerfGE 46, 166/179; Niesel, Der Sozialgerichtsprozess, 4.Aufl 2005, Rdnr 643).
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - L 10 AS 102/06
Arbeitslosengeld II - Individualanspruch - Bedarfsgemeinschaft - Bekanntgabe des …
Zu den tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung eines Eigenheims zählen auch die Zinsen für ein Immobiliendarlehen (§ 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VO "Schuldzinsen"; ebenso die bisher in Bezug genommene Kommentarliteratur sowie Rothkegel in Gagel, SGB III, § 22 SGB II RdNr 17 sowie im Ausgangspunkt Bayrisches LSG, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - L 11 B 557/05 AS ER), denn falls beim Erwerb die Aufnahme eines Immobiliendarlehens erforderlich war, gehört die Bedienung der Zinsen zu den Kosten, die zwingend und zur direkten Verwendung für die Finanzierung aufgebracht werden müssen, um den Wohnraum zu erhalten. - SG Oldenburg, 13.02.2007 - S 48 AS 265/06 Zu den tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung eines Eigenheims zählen auch die Zinsen für ein Immobiliendarlehen (§ 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VO "Schuldzinsen"; ebenso die bisher in Bezug genommene Kommentarliteratur sowie Rothkegel in Gagel, SGB III, § 22 SGB II RdNr 17 sowie im Ausgangspunkt Bayrisches LSG, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - L 11 B 557/05 AS ER), denn falls beim Erwerb die Aufnahme eines Immobiliendarlehens erforderlich war, gehört die Bedienung der Zinsen zu den Kosten, die zwingend und zur direkten Verwendung für die Finanzierung aufgebracht werden müssen, um den Wohnraum zu erhalten.
- SG Hannover, 07.12.2006 - S 17 AS 1805/06 Die Kammer geht insbesondere gleichfalls davon aus, dass im Rahmen von § 22 Abs. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) keine Differenzierung zwischen Eigentümern einer Immobilie und Mietern vorzunehmen ist (e-benso Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.08.2006 - L 8 AS 298/05; Beschluss vom 23.10.2006 - L 7 AS 513/06 ER; Beschluss vom 17.08.2006 - L 8 AS 380/05 ER; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 15.12.2005 - L 11 B 557/05 AS ER; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.02.2006 - L 9 B 99/05 AS ER; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11.07.2006 - L 3 B 193/06 AS-ER).